|
Caspar David Friedrich: Lebensstufen. Um 1835, Öl auf
Leinwand, 72,5 x 94 cm, Museum der Bildenden Künste Leipzig
|
In dem Gemälde
Die Lebensstufen von 1835 hält ein kleiner Junge ein schwedisches Fähnchen in die Höhe. Diese Symbolik gilt als deutlichstes Zeichen der Sympathie des Malers für Schweden.
In der Folge des
Wiener Kongresses wurde
Schwedisch-Pommern im
September 1815 Preußen zugeschlagen, also auch
Caspar David Friedrichs Heimatstadt
Greifswald. Wegen der Zugehörigkeit Pommerns zu Schweden gab es die weit verbreitete Annahme, Friedrich sei Schwede, habe auch nach 1815 einen schwedischen Pass besessen.
Dr. Joachim Krüger, Historiker von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald, konnte auf Anfrage dazu aufklären:
Die Einwohner in Schwedisch-Pommern haben, sofern sie nicht auch im Königreich Schweden direkt beheimatet waren, nie einen schwedischen Pass besessen. Schwedisch-Pommern blieb auch nach 1648 ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation. Derschwedische König (in diesem Fall die Königin Christina) wurde als Reichsfürst eingesetzt (als Herzog von Pommern), er war als solcher Vasall des Kaisers. Die Einführung der schwedischen Verfassung, durch welche die Bewohner Schwedisch-Pommerns tatsächlichSchwedische Untertanen geworden wären, wurde 1806 zwar vorbereitet, aber aufgrund der Napoleonischen Kriege und der Absetzung des schwedischen Königs Gustav IV. Adolf (1809) nicht umgesetzt. Schwedisch-Pommern stand bis 1806 in einem Doppelstatus: als deutsches Herzogtum und gleichzeitig als schwedische Provinz. Aber die Untertanen waren keine Schweden, sie waren Einwohner eines Reichsfürstentums. Das, was sie mit Schweden verband, war der schwedische König.
Als Schwedisch-Pommern an Preußen übergeben wurde, änderte sich für die Bevölkerung erst einmal kaum etwas. Der alte König (und als solcher Herzog von Schwedisch-Pommern) entband seine Untertanen vom Eid. Die Bevölkerung (richtiger die Landstände) huldigte anschließend dem neuen König, der ebenfalls die Stellung eines Herzogs von Pommern einnahm. Die Einwohner waren keinesfalls staatenlos. Die Gesetze blieben in Neuvorpommern, oder, wie es richtig hieß, im Regierungsbezirk Stralsund, die gleichen wie zuvor. Erst allmählich erfolgte eine Anpassung an das preußische Gesetzbuch.
Caspar David Friedrich war also nie schwedischer Staatsbürger gewesen und hatte demnach auch keinen schwedischen Pass, sorgte jedoch für Legendenbildung.