Caspar David Friedrich: Selbstporträt. (Ausschnitt) 1810, Kreide, 23 x 18,2, Nationalgalerie Berlin |
Am 5. Dezember 1998 stellte die Stadt Greifswald beim Deutschen Patent- und Markenamt den Antrag, die Wortmarke Caspar David Friedrich vor missbräuchlicher oder unangemessener Verwendung zu schützen. Dem Ansinnen war kein Erfolg beschieden, weil für einen solchen Eintrag die Voraussetzungen fehlen.
Markerechtlich ist die Schutzwürdigkeit von Namen verstorbener Künstler, für deren Werke das Urheberrecht nach 70 Jahren abgelaufen ist, juristisch eine schwierige Materie. Das zeigt die Begründung für Ablehnung des Schutzes der Wortmarke RINGELNATZ vom Bundespatengericht aus dem Jahr 2007 (Urteil).
Manche wünschten sich einen Markenschutz, da vor allem mit den Werken Friedrichs, wie mit denen kaum eines anderen Malers, Schindluder getrieben wird.
Hintergrund für den Greifswalder Antrag: Die Stadt wollte ein Caspar David Friedrich Denkmal verhindern, wie das 2009 auf einem Privatgrundstück in der Lappstraße errichtet wurde. Die Stadt hatte eigene Pläne für ein Denkmal auf dem Marktplatz, die jedoch nicht realisiert wurden.
Caspar David Friedrich Denkmal in Greifswald, Bildhauer Claus-Martin Görtz Foto: Schiwago, CC-BY-3.0, wikimedia |